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  • · Nachfolge

    Nur jeder Dritte regelt sein digitales Erbe

    Bild: © fotohansel - stock.adobe.com

    | Das Haus bekommt der Ehepartner, das Barvermögen die Kinder, das Kaffeeservice geht an die Nachbarin: Was mit den eigenen Besitztümern nach dem Tod passieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem Testament. Anders ist es jedoch mit dem digitalen Erbe, also mit den Hinterlassenschaften in sozialen Netzwerken und Login-Daten zu Smartphones und Laptops, zu Profilen bei Facebook oder Instagram, zum Cloud-Speicher oder zu kostenpflichtigen Online-Diensten wie Netflix, Spotify und Co. |

     

    Nur 13 Prozent der Internetnutzer haben ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt. Weitere 18 Prozent haben sich zumindest teilweise darum gekümmert. 65 Prozent geben jedoch an, für den Fall ihres Todes in diesem Bereich nicht vorgesorgt zu haben. Das hat eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergeben. Immerhin: Das Problembewusstsein steigt. 2017 waren es noch 80 Prozent, die sich nicht um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben.

     

    Weiterführende Hinweise

    • „Digitales Testament und digitale Vorsorgevollmacht: Haben Sie daran gedacht?“ (PP 02/2018, Seite 15)
    • „BGH Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht müssen klare Aussagen treffen“ (PP 10/2016, Seite 13)
    Quelle: ID 46336248