01.06.2020 · Fachbeitrag ·
Liquidität
Die Coronapandemie sorgt auch in Physiopraxen für empfindliche Umsatzeinbußen, während die Kosten, z. B. für Mieten und andere Dauerschuldverhältnisse, weiterlaufen. Im Rahmen des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (Abmilderungsgesetz) hat der Gesetzgeber am 27.03.2020 Regelungen zum Zahlungsaufschub für Praxisinhaber geschaffen. Diese sind vorerst befristet bis zum 30.06.2020 – mit der Option auf Verlängerung.
29.05.2020 · Fachbeitrag ·
Urlaub
Die Coronapandemie wirkt sich auf alle Bereiche des Lebens aus. Insbesondere Unternehmen und Einrichtungen, in denen Kontakt zu Menschen Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, trifft es besonders hart – so ...
18.05.2020 · Fachbeitrag ·
Freie Mitarbeit
Viele Physiopraxen beschäftigen neben angestellten Therapeuten auch Therapeuten als freie Mitarbeiter. Freie Mitarbeit ist zwar erlaubt, birgt aber schon seit Jahren das Risiko, durch die Deutsche Rentenversicherung ...
15.05.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Ein Fitnessstudio, das wegen der Coronakrise von der Insolvenz bedroht ist, muss nachgeforderte Beiträge zur Sozialversicherung vorerst nicht zahlen. Die bereits abgebuchten Beiträge erhält das Studio zurück (Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 06.05.2020, Az. L BA 58/20 B ER).
13.05.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vollständig erfassen müssen. Die Umsetzung der Zeiterfassung hatte der EuGH indes den ...
30.04.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer können verlangen, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt, wenn die Abmahnung unbestimmt ist oder falsche Tatsachenbehauptungen enthält. Erklärt der Arbeitnehmer in einem ...
28.04.2020 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Wenn Sie als Inhaber einer Physiopraxis ein Franchising (PP 03/2020, Seite 5) oder eine andere Kooperation beenden, gilt das Gleiche wie für den Kooperationsabschluss (PP 12/2019, Seite 14): Ob, warum und wann Sie die Kooperation beenden, ist Ihre unternehmerische Entscheidung (oder die Ihres Vertragspartners). Die juristischen Fragen stellen sich erst, wenn Sie sich entschieden haben: Ist eine bestimmte Form zu wahren? Welche Fristen müssen Sie einhalten? Ist Ihr Kündigungsrecht durch vertragliche Regelungen ...