04.12.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsunfähigkeit
Wegen der fortdauernden Coronapandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung (PP 04/2020, Seite 2) bis einschließlich 31.03.2021 verlängert. Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter wegen Erkältung krankmeldet, braucht er nicht zum Arzt zu gehen: Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine AU-Bescheinigung für bis zu 14 Tage bekommen.
19.11.2020 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Erbschaftsteuer und Auseinandersetzungen um das Erbe gilt es zu vermeiden. Gerade als Unternehmer sollte sich deshalb auch jeder Praxisinhaber rechtzeitig Gedanken über die geeignete Nachfolge machen.
18.11.2020 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einen Physiotherapeuten von der Pflicht befreit, seine Einkommensteuererklärung in digitaler Form abzugeben und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (PP 05/2020, Seite 20).
13.11.2020 · Fachbeitrag ·
Verschwiegenheitspflicht
Grundsätzlich unterliegen Physiotherapeuten der Verschwiegenheitspflicht (PP 08/2020), d. h. Sie dürfen Dritten keine Auskunft über die Behandlung ihrer Patienten geben. Patienten unter rechtlicher Betreuung können eine Ausnahme sein, sodass Sie als Therapeut gegenüber einem gerichtlich bestellten Betreuer auskunftspflichtig sind. Wann das der Fall ist, und wie Sie sich rechtskonform verhalten, erklärt dieser Beitrag.
05.11.2020 · Fachbeitrag ·
Scheinselbstständigkeit
Wenn sich ein freies Mitarbeiterverhältnis im Nachhinein als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erweist, können Arbeitgeber grundsätzlich nicht die Rückzahlung der gezahlten Honorare für einen freien ...
05.11.2020 · Fachbeitrag ·
Maskenpflicht
Frage: „Die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW; PP 07/2020, Seite 6) schreibt in Physiotherapiepraxen sowohl für Patienten als auch für Therapeuten das Tragen eines ...
29.10.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedarf jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten einer rechtlichen Grundlage (PP 01/2018, Seite 13). Soweit sich die Befugnis zur Patientendatenverarbeitung nicht wie gewöhnlich aus dem Behandlungsvertrag ergibt, ist in der physiotherapeutischen Praxis die Einwilligung des Patienten in den Verarbeitungsvorgang einzuholen. Eine erteilte Einwilligung kann der Patient widerrufen – oder er kann der Verarbeitung seiner Daten generell widersprechen. Dieser Beitrag ...