Ein ausführender Unternehmer, der eine Zusatzvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B beantragt, ist selbst dafür verantwortlich, die Mehr- oder Minderkosten gegenüber dem Hauptvertrag nachvollziehbar darzulegen. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt und den Planungsbüros damit gute Handreichungen zur Verfügung gestellt, um Nachträge künftig wesentlich einfacher und schneller zu prüfen.
Nachtragsforderungen ausführender Unternehmen lehnen Planungsbüros nicht selten aus rein formalen Gründen ab. Eine Entscheidung des OLG Saarbrücken lehrt, dass man sich damit auf dünnem Eis bewegt.
Eine Mängelanzeige nur per E-Mail hat in der Regel keine verjährungsverlängernde Wirkung. Eine Ausnahme gilt, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt. Diese Entscheidung des Landgerichts (LG) ...
Vor der Abnahme seiner Leistung trägt allein der Auftragnehmer das Risiko, dass Baumaterialien, Werkzeuge, Maschinen oder sonstige Hilfsmittel auf der Baustelle gestohlen werden. Das hat das OLG Saarbrücken entschieden. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Bauwerk, in dem die Baumaterialien gelagert werden, schon abgeschlossen ist und vom Bauherrn betreut wird.
Ein ausführendes Unternehmen darf nicht einfach deshalb eine höhere Vergütung verlangen, weil es einseitig und ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber höherwertige Baustoffe eingebaut hat. Das hat das OLG Köln in ...
Im Zuge der Objektüberwachung muss der Architekt Rechnungen der Unternehmen prüfen und feststellen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig sind, die abgerechneten Leistungen erbracht sind und den vertraglichen ...
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
IWW-Lehrgang VgV-Training: 01. bis 02.07.2025 in Würzburg
Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
Ausführende Unternehmen, die Arbeiten im Stundenlohn abrechnen wollen, müssen höhere formale Anforderungen erfüllen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, die Planungsbüros die Überwachung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erleichtert. Letzteres gilt vor allem, wenn Sie die neuen Arbeitshilfen zur Erfassung und Dokumentation von Stundenlohnabrechnungen einsetzen, die Ihnen Planungsbüro Professionell am Ende des Beitrags vorstellt.