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  • 28.01.2015 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Diebstahl auf der Baustelle: Bauunternehmer ist zuständig

    | Vor der Abnahme seiner Leistung trägt allein der Auftragnehmer das Risiko, dass Baumaterialien, Werkzeuge, Maschinen oder sonstige Hilfsmittel auf der Baustelle gestohlen werden. Das hat das OLG Saarbrücken entschieden. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Bauwerk, in dem die Baumaterialien gelagert werden, schon abgeschlossen ist und vom Bauherrn betreut wird. |