Ist eine Bauüberwachungsperson bevollmächtigt, Stundenlohnarbeiten anzuordnen, bestätigen von ihr unterzeichnete Stundenlohnzettel nur, welche Art von Leistungen in welchem Umfang erbracht worden sind. Mit der Unterschrift wird aber nicht bestätigt, dass überhaupt eine Vergütungsvereinbarung zustande gekommen ist. Ziehen Sie aus dieser Entscheidung des OLG Frankfurt die richtigen Schlüsse und treffen Sie Vorkehrungen, dass Sie Zeithonorare auch tatsächlich abrechnen können.
Gelingt es dem ausführenden Unternehmer nicht, ein gemeinsames Aufmaß oder eine gemeinsame Feststellung des Arbeitsumfangs zu erlangen, muss er sich etwas einfallen lassen. Fehlt es an einem gemeinsamen Aufmaß, muss ...
Es ist auf Baustellen gang und gäbe, dass ein Bauunternehmer Mängel beseitigt, bevor seine Leistungen vom Auftraggeber abgenommen werden. Im VOB/B-Vertrag hat der Auftraggeber sogar einen Anspruch darauf.
Eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers auf § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B gestützte Kündigung ist wirksam, wenn sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärt wird. Das gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt war. Tritt der zahlungsunfähige Auftragnehmer seinen Werklohnanspruch an einen Dritten ab, muss sich dieser die wirksame Vertragskündigung entgegenhalten lassen, wenn er vom Auftraggeber restlichen Werklohn fordert (OLG Saarbrücken, ...
Mängel, die der Bauüberwachung bereits bei der Abnahme bekannt sind, müssen als solche mit einem Vorbehalt ins Abnahmeprotokoll nach VOB/B aufgenommen werden. Das hat das OLG Schleswig klargestellt.
Zwischen den Partnern eines Bauvertrags besteht ein besonderes Vertrauens- und Kooperationsverhältnis. Dieses wird zerstört, wenn der Bauunternehmer selbst einen Insolvenzantrag stellt. Der Auftraggeber darf den ...
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Am 18. April 2016 ist die umfassendste Reform des Vergaberechts seit zehn Jahren in Kraft getreten. Sie umfasst auch Änderungen der VOB/B, die Sie bei vielen Aufträgen in den Lph 6 bis 8 beachten müssen. PBP stellt die Neuerungen in einer Tabelle gegenüber.