Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · VOB/B

    Eigeninsolvenzantrag: Bauvertrag darf gekündigt werden

    | Zwischen den Partnern eines Bauvertrags besteht ein besonderes Vertrauens- und Kooperationsverhältnis. Dieses wird zerstört, wenn der Bauunternehmer selbst einen Insolvenzantrag stellt. Der Auftraggeber darf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn das im Vertrag entsprechend § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B vereinbart ist. Das hat der BGH entschieden. |

     

    Der Vereinbarung eines Kündigungsrechts in Bauverträgen stehen nach Ansicht der BGH-Richter weder insolvenzrechtliche Vorschriften (§§ 103, 119 InsO) entgegen noch ist eine solche Regelung als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam (BGH, Urteil vom 7.4.2016, Az. VII ZR 56/15, Abruf-Nr. 185838).

     

    PRAXISHINWEIS | Diese Entscheidung ist wichtig für Ihre Auftraggeber-Beratung, weil sie

    • ihm einen extrem nachteiligen und teuren Schwebezustand während der Bauausführung vermeidet und
    • ihn nicht dazu verpflichtet, den Bauvertrag mit einem Auftragnehmer fortzusetzen, der durch die Insolvenz zumindest angeschlagen ist.
     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2016 | Seite 1 | ID 43892690