Seit dem 01.03.2019 gilt zumindest im Bundesbereich eine neue Version der VOB/A. Deren Neuerungen müssen Sie kennen, um öffentliche Bauherren bei der Vergabe von Bauleistungen optimal zu beraten. PBP stellt Ihnen die zentralen Punkte vor.
Häufig berufen sich ausführende Unternehmer auf das Leistungsverweigerungsrecht, um sich aus der Mängelbeseitigungspflicht herauszuwinden. Das geht nach Auffassung des OLG Schleswig dann nicht, wenn die Ausführung ...
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ausführende Unternehmen auf der Basis der Entwurfsplanung und der Baubeschreibung bauen. Diese Vorgehensweise findet sich in verschiedenen Regelwerken (z. B. der VDE 6026) und ...
Ausführende Unternehmen müssen gegen die vorgesehene Art der Ausführung Bedenken anmelden, wenn sie befürchten, dass sich bei der Umsetzung der vorgegebenen Planungslösung Ausführungsmängel ergeben. Das regelt § 4 Abs. 3 VOB/B. Dieses Instrument wird von den Ausführenden gern benutzt, um sich mit dem Zuruf „Bedenkenanmeldung“ umfangreich zu „enthaften“. Das OLG Düsseldorf hat jetzt klargestellt, dass es so einfach nicht geht. Die Bedenkenanmeldung muss aussagekräftig sein.
Die VOB/B bleibt auch im Zeitalter des seit 01.01.2018 geltenden – neuen – Bauvertragsrechts im BGB unverändert. Es besteht zumindest derzeit kein Aktualisierungsbedarf. Das hat der beim Bundesministerium für ...
Ein Leser fragt: Ein Auftragnehmer möchte seinen Sicherheitseinbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen. Er möchte den Betrag in zwei Bürgschaften aufsplitten. Ist das in irgendeiner Form problematisch? ...
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Meldet der Auftragnehmer Bedenken wegen der nicht geplanten Abdichtung des Randbereichs der Tiefgarage an, muss sich der Auftraggeber auch mit den einschlägigen technischen Regeln für die Abdichtung des übrigen Tiefgaragenbodens auseinandersetzen. Tut er dies nicht, trifft ihn bei mangelhafter Ausführung des Bodens – und den daraus resultierenden Korrosionsschäden – ein Mitverschulden (OLG Köln, Urteil vom 12.10.2016, Az. I-16 U 21/15, Abruf-Nr. 192742 ; Revision beim BGH, Az. VII ZR 266/16).