Bauüberwacher müssen sich mit Bedenkenanzeigen ausführender Unternehmen inhaltlich auch dann intensiv auseinandersetzen, wenn das Unternehmen den falschen Adressaten angeschrieben hatte. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Rostock, der der BGH zugestimmt hat. Sie räumt mit dem weit verbreiteten Missverständnis auf, dass eine Bedenkenanzeige nur dann für die Bauüberwachung relevant ist, wenn sie zuvor VOB/B-konform an den Auftraggeber geschickt worden war. Ab jetzt herrschen andere Zeiten.
Bauunternehmen haben Nachträge für Massenmehrungen, Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen bei VOB/B-Verträgen bisher nach ihrer Urkalkulation abgerechnet. Der BGH hat dieser vorkalkulatorischen ...
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft hat den Leitfaden „Das wirtschaftliche Angebot“ aktualisiert. Darin erhalten öffentliche Auftraggeber (und ihre Vergabebetreuer) einen Überblick über die zentralen ...
Wird einem ausführenden Bauunternehmer ein Pauschalpreisvertrag gekündigt, steht ihm eine Vergütung für die Leistungen zu, die er bis zum Kündigungszeitpunkt erbracht hat. Um diesen Anspruch schlüssig darzulegen, muss er die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen abgrenzen. Das muss nach Auffassung des OLG Celle der Bauunternehmer tun. Es ist keine Aufgabe des Architekten (im Rahmen der Rechnungsprüfung).
Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nicht darauf stützen, dass mangelhaft dokumentiert ist, wie die Zuschlagskriterien ausgewählt worden sind, wenn die unzulässige Vermischung von Eignungs- und ...
Bei Vergabeverfahren kommt es immer wieder vor, dass Bieter Angebote mit verdächtig niedrigen oder hohen Preisen abgeben. In der Regel lässt sich die Angemessenheit der Preise nicht abschließend anhand der ...
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In juristischen Schulungen zum neuen Bauvertragsrecht ist oft die Rede davon, dass in Bauverträgen Regelungen zu § 650b BGB aufgenommen werden sollten. Solche Regelungen sind aber nicht bei allen Bauverträgen notwendig. Sobald Auftraggeber und -nehmer nämlich die VOB/B vereinbart haben, findet § 650b BGB grundsätzlich keine Anwendung. Lesen Sie deshalb, warum § 650b BGB Ihrem Auftraggeber Probleme bereiten kann, in welchen Situationen vertragliche Regelungen zu § 650b BGB notwendig sind und wann Sie dem ...