Bauunternehmen haben Nachträge für Massenmehrungen, Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen bei VOB/B-Verträgen bisher nach ihrer Urkalkulation abgerechnet. Der BGH hat dieser vorkalkulatorischen Preisfortschreibung jetzt eine Absage erteilt und die tatsächlichen Kosten nebst angemessener Zuschläge als Grundlage für die zusätzliche Vergütung festgelegt. Erfahren Sie, welche Auswirkungen das Urteil auf Ihre Rechnungsprüfung hat und wie Sie Bauherren hier optimal beraten.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft hat den Leitfaden „Das wirtschaftliche Angebot“ aktualisiert. Darin erhalten öffentliche Auftraggeber (und ihre Vergabebetreuer) einen Überblick über die zentralen ...
Wird einem ausführenden Bauunternehmer ein Pauschalpreisvertrag gekündigt, steht ihm eine Vergütung für die Leistungen zu, die er bis zum Kündigungszeitpunkt erbracht hat. Um diesen Anspruch schlüssig darzulegen, ...
Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nicht darauf stützen, dass mangelhaft dokumentiert ist, wie die Zuschlagskriterien ausgewählt worden sind, wenn die unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bereits aus der Bekanntmachung erkennbar war. Das hat die VK Rheinland klargestellt. In einem solchen Fall muss die Rüge bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erfolgen.
Bei Vergabeverfahren kommt es immer wieder vor, dass Bieter Angebote mit verdächtig niedrigen oder hohen Preisen abgeben. In der Regel lässt sich die Angemessenheit der Preise nicht abschließend anhand der ...
In juristischen Schulungen zum neuen Bauvertragsrecht ist oft die Rede davon, dass in Bauverträgen Regelungen zu § 650b BGB aufgenommen werden sollten. Solche Regelungen sind aber nicht bei allen Bauverträgen ...
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Seit dem 01.03.2019 gilt zumindest im Bundesbereich eine neue Version der VOB/A. Deren Neuerungen müssen Sie kennen, um öffentliche Bauherren bei der Vergabe von Bauleistungen optimal zu beraten. PBP stellt Ihnen die zentralen Punkte vor.