Als Sachwalter des Bauherrn gehört es zu Ihren Aufgaben, Rechnungen zu prüfen und Beträge freizugeben. Haben Sie eine zu hohe Summe freigegeben, kann daraus ein Haftungsrisiko entstehen. Dieses Risiko ist durch eine Entscheidung des BGH um ein Vielfaches größer geworden. Und zwar in den – alltäglichen – Fällen, in denen die Leistung vom vereinbarten LV abweicht. Das ausführende Unternehmen muss den Nachtrag jetzt nicht mehr nach seiner Urkalkulation berechnen. Erfahren Sie, warum das Sprengstoff bietet ...
Ein Bauunternehmer darf zwar grundsätzlich auf die Richtigkeit der Tragwerksplanung vertrauen. Gleichwohl muss er diese mit der gültigen Ausführungsplanung des Architekten bzw. der Objektplanung für ...
Die öffentlichen Stellen wollen Beschaffungen in Zeiten der Corona-Krise erleichtern. In vielen Bundesländern ist es möglich, ohne öffentliche Ausschreibungen zu agieren. Der Teufel scheint aber im Detail zu stecken.
Als Objektüberwacher müssen Sie auch Abschlagsrechnungen der Bauunternehmer prüfen. Wenn es dabei einmal zu geringfügigen Überzahlungen kommt, ist das nicht gleich ein Schadenersatz- bzw. Haftungsfall. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Dresden.
Viele Baustellen leiden darunter, dass Auftragnehmer weder ausreichendes Personal noch Gerät bereitstellen, Die Folgen können verheerend sein. Terminpläne müssen geändert, mit ausführenden Firmen muss ...
Bevor Ihr Auftraggeber (auf Ihre Empfehlung) einen Bauvertrag wegen mangelhafter Leistung kündigen kann, muss er dem ausführenden Betrieb eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt haben.
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Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
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Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
Ein Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche wegen Baumängeln nur dann geltend machen, wenn er dem potenziellen Mängelverursacher zuvor die Gelegenheit gegeben hatte, nachzubessern. Das hat das OLG Hamburg im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. Man darf Auftragnehmer also selbst nach diversen Fehltritten nicht einfach rauswerfen.