Ein Bauunternehmer darf zwar grundsätzlich auf die Richtigkeit der Tragwerksplanung vertrauen. Gleichwohl muss er diese mit der gültigen Ausführungsplanung des Architekten bzw. der Objektplanung für Ingenieurbauwerke abgleichen. Das hat das OLG Köln klargestellt.
Die öffentlichen Stellen wollen Beschaffungen in Zeiten der Corona-Krise erleichtern. In vielen Bundesländern ist es möglich, ohne öffentliche Ausschreibungen zu agieren. Der Teufel scheint aber im Detail zu stecken.
Als Objektüberwacher müssen Sie auch Abschlagsrechnungen der Bauunternehmer prüfen. Wenn es dabei einmal zu geringfügigen Überzahlungen kommt, ist das nicht gleich ein Schadenersatz- bzw. Haftungsfall.
Viele Baustellen leiden darunter, dass Auftragnehmer weder ausreichendes Personal noch Gerät bereitstellen, Die Folgen können verheerend sein. Terminpläne müssen geändert, mit ausführenden Firmen muss nachverhandelt werden. Und dann kommt garantiert aus irgendeiner Ecke noch eine Schadenersatzforderung. Für Sie als objektüberwachender Koordinator ist das ein Horrorszenario. Das hat sich durch die aktuelle Rechtsprechung leider nicht geändert. Im Gegenteil, Sie müssen noch wachsamer sein.
Bevor Ihr Auftraggeber (auf Ihre Empfehlung) einen Bauvertrag wegen mangelhafter Leistung kündigen kann, muss er dem ausführenden Betrieb eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt haben.
Ein Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche wegen Baumängeln nur dann geltend machen, wenn er dem potenziellen Mängelverursacher zuvor die Gelegenheit gegeben hatte, nachzubessern. Das hat das OLG Hamburg im ...
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Bauüberwacher müssen sich mit Bedenkenanzeigen ausführender Unternehmen inhaltlich auch dann intensiv auseinandersetzen, wenn das Unternehmen den falschen Adressaten angeschrieben hatte. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Rostock, der der BGH zugestimmt hat. Sie räumt mit dem weit verbreiteten Missverständnis auf, dass eine Bedenkenanzeige nur dann für die Bauüberwachung relevant ist, wenn sie zuvor VOB/B-konform an den Auftraggeber geschickt worden war. Ab jetzt herrschen andere Zeiten.