04.09.2019 · Nachricht · Öffentliche Aufträge
VgV: Rügen müssen direkt nach Erkennbarkeit erfolgen
Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nicht darauf stützen, dass mangelhaft dokumentiert ist, wie die Zuschlagskriterien ausgewählt worden sind, wenn die unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bereits aus der Bekanntmachung erkennbar war. Das hat die VK Rheinland klargestellt. In einem solchen Fall muss die Rüge bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erfolgen.
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