In Bayern stehen Vereinfachungen im Baugenehmigungsverfahren an. Mit der novellierten Bayerischen Bauordnung gilt ab dem 01.05.2021 eine sog. Genehmigungsfiktion. Danach gelten Bauanträge für Wohnbauvorhaben, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht worden sind, als genehmigt, wenn die Bauaufsicht nicht innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag entschieden hat.
Viele Planungsbüros greifen bei der Kostenschätzung und -berechnung auf Daten aus dem BKI (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern) zurück. Eine Entscheidung der Vergabekammer (VK) Rheinland lehrt, ...
Planungsbüros werden von Auftraggebern zunehmend in die Bearbeitung von Rechtsfragen hineingedrängt. Das ist Fakt, birgt aber auch Gefahren. Die hat vor Kurzem eine Entscheidung des OLG Koblenz offengelegt.
Die Prüfung bzw. Erstellung von Werkstatt- und Montageplänen (M+W-Plänen) führt immer wieder zu Diskussionen und Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Fall drohen Honorarverluste und Haftungsrisiken. Das PBP-Webinar am 18.06.2020 – und die dort eingebrachten Fragen – haben das bestätigt. Weil davon auszugehen ist, dass diese Fragen alle Objekt- und Fachplaner interessieren, geht PBP darauf näher ein, hier in Teil 2. Es geht darum, Aufgaben klar zu verteilen und letztlich so auch zusätzliche Leistungen ...
Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz [GEG)“ ist am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz führt die Energieeinsparverordnung (EnEV), ...
Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden immer komplexer, die Regelungsdichte steigt ständig. Oft stehen Vorschriften wirtschaftlichen oder funktional optimierten Planungslösungen aber im Weg. Erfahren Sie ...
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
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Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
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Ein Architekt muss den nach der Sachlage notwendigen Schutz gegen drückendes Wasser berücksichtigen. Er muss seiner Planung die (höchsten) Grundwasserstände zugrunde legen, auch wenn diese in der Vergangenheit selten und zuletzt gar nicht mehr erreicht worden sind. Das hat das OLG Düsseldorf festgehalten.