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  • · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Kündigung von Ausführungsverträgen auf Ihre Empfehlung: Haftungsrisiko kennen und meiden

    | Planungsbüros werden von Auftraggebern zunehmend in die Bearbeitung von Rechtsfragen hineingedrängt. Das ist Fakt, birgt aber auch Gefahren. Die hat vor Kurzem eine Entscheidung des OLG Koblenz offengelegt. Dort hatte der Planer seinem Auftraggeber empfohlen, einen Bauvertrag mit einem unzuverlässigen Unternehmen zu kündigen. Das fiel ihm böse vor die Füße. Lernen Sie Sachverhalt und Entscheidung kennen und ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |

    Der Fall: Architekt empfiehlt Vertragskündigung

    Im konkreten Fall hatte der Architekt dem Bauherrn empfohlen, einen Vertrag mit einem ausführenden Unternehmen zu kündigen. Zuvor gab es zwischen den Beteiligten erfolglose Versuche, den Leistungsumfang und Ausführungstermine festzulegen. Da sich keine Lösung abzeichnete und die Vertragspartner auf ihren unterschiedlichen Auffassungen beharrten, hatte der Architekt dem Bauherrn empfohlen, den Vertrag zu kündigen.

     

    Später stellte sich heraus, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgte. Den Schadenersatz, den der Bauherr an den Auftragnehmer leisten musste, verlangte er in einem gesonderten Verfahren vom Architekten zurück. Das OLG sprach ihm den zu (OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2020, Az. 3 U 2182/19, Abruf-Nr. 216912).