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  • · Nachricht · Planungsleistungen

    Energieeinsparrecht: GEG tritt am 01.11.2020 in Kraft

    | Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz [GEG)“ ist am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz führt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen, aufeinander abgestimmten Regelwerk zusammen. Es tritt am 01.11.2020 in Kraft. |

     

    Das GEG verfolgt das Ziel, den Primärenergiebedarf von Gebäuden möglichst gering zu halten. Dazu werden einheitliche energetische Anforderungen an die Anlagentechnik und den baulichen Wärmeschutz von Neubauten und Bestandsgebäuden definiert. Der verbleibende Energiebedarf zur Wärme- und Kälteversorgung soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Das GEG beinhaltet keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Letztere sollen 2023 erneut unter die Lupe genommen werden. Neu ist eine sogenannte Innovationsklausel: Danach muss nicht jedes einzelne Gebäude die Anforderungen erfüllen. Vielmehr wird ein Quartier als Gesamtheit betrachtet.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Den Wortlaut des GEG finden Sie auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 217386

     

    Quelle: ID 46809054