Wird ein Architekt oder Ingenieur mit der Bestandsaufnahme eines aus Grund und aufstehender Altbebauung bestehenden Grundstücks beauftragt, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage für den Grundstückserwerb zu schaffen, stellt das Gutachten keine Werk-, sondern eine Dienstleistung dar. Das hat das OLG Frankfurt a. M. im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt.
Ändern sich anerkannte Regeln der Technik oder Anforderungen an den Arbeitsschutz nach Abschluss des Architektenvertrags, muss der Architekt den Auftraggeber darauf unmissverständlich hinweisen. Auf dieser Basis muss ...
Betriebsbeschreibungen als Anlage zum Planungsvertrag in allgemeiner textlicher Beschreibung sind bedeutender als bislang angenommen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Hamm. Es hat eine Betriebsbeschreibung ...
Ändern sich per Erlass eingeführte öffentlich-rechtliche Normen während der Planung, können die neuen Normen trotz erteilter Baugenehmigung ab sofort wirksam sein. Dann gelten diese neuen Fassungen als Maßstab, der bei der Abnahme der Planungsleistung einzuhalten ist. Das hat das OLG Hamm klargestellt.
Niemand ist perfekt. Passieren bei der Bauausführung und Bauüberwachung Fehler, kann der Fall eintreten, dass der Bauherr mit der Begründung „merkantiler Minderwert“ Schadenersatz fordert. Das Phänomen ist von ...
Müssen Sie den Auftraggeber im Zuge der Angebotsprüfung und Wertung darauf hinweisen, dass ein Angebotspreis Ihrer Ansicht nach unauskömmlich ist? Haften Sie auf Schadenersatz, wenn dem Auftraggeber durch die ...
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Nachbarrechtsstreitigkeiten nehmen zu, kommen oft aus „heiterem Himmel“ und legen ganze Baustellen lahm. Obwohl diesbezüglich erforderliche privatrechtliche Abstimmungen nicht zu Ihren Grundleistungen gehören, sollten Sie das Thema auf dem Schirm haben und in Ihre Beratung einfließen lassen. Am besten schon im Zuge der „Klärung der Aufgabenstellung“ in der Lph 1. Kommen Sie da zum Ergebnis, dass möglicherweise nachbarrechtliche Fragen zu klären sind, kontaktieren Sie Ihren Bauherrn.