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  • 01.04.2021 · Nachricht · Vertragsrecht

    Betriebsbeschreibung als Vertragsgegenstand beachten

    Betriebsbeschreibungen als Anlage zum Planungsvertrag in allgemeiner textlicher Beschreibung sind bedeutender als bislang angenommen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Hamm. Es hat eine Betriebsbeschreibung vertragsrechtlich als Beschaffenheitsvereinbarung gewertet – mit der Folge, dass eine Nichteinhaltung einem Planungsfehler entspricht.