01.04.2021 · Nachricht · Vertragsrecht
Betriebsbeschreibung als Vertragsgegenstand beachten
Betriebsbeschreibungen als Anlage zum Planungsvertrag in allgemeiner textlicher Beschreibung sind bedeutender als bislang angenommen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Hamm. Es hat eine Betriebsbeschreibung vertragsrechtlich als Beschaffenheitsvereinbarung gewertet – mit der Folge, dass eine Nichteinhaltung einem Planungsfehler entspricht.
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