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  • 01.04.2021 · Nachricht · Vertragsrecht

    Betriebsbeschreibung als Vertragsgegenstand beachten

    | Betriebsbeschreibungen als Anlage zum Planungsvertrag in allgemeiner textlicher Beschreibung sind bedeutender als bislang angenommen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Hamm. Es hat eine Betriebsbeschreibung vertragsrechtlich als Beschaffenheitsvereinbarung gewertet – mit der Folge, dass eine Nichteinhaltung einem Planungsfehler entspricht. |