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  • 31.03.2021 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Baugenehmigung: Kein „Bestandsschutz“ für Planungsinhalte

    | Ändern sich per Erlass eingeführte öffentlich-rechtliche Normen während der Planung, können die neuen Normen trotz erteilter Baugenehmigung ab sofort wirksam sein. Dann gelten diese neuen Fassungen als Maßstab, der bei der Abnahme der Planungsleistung einzuhalten ist. Das hat das OLG Hamm klargestellt. |