Auch ein Sondernutzungsrecht am Garten berechtigt einen Eigentümer nicht, ein über sieben Meter hohes, mit einer Leuchtkette behangenes Kreuz aufzustellen. Es handelt sich um eine nachteilige bauliche Veränderung, ...
Die Vertragsparteien können wirksam formularvertraglich ein beiderseitiges Anpassungsrecht der Betriebskostenhöhe durch zugangsbedürftige Erklärung bei Kostenänderungen aufgrund von geänderten Bezugspreisen ...
Der Autor hat in seiner langjährigen Tätigkeit als Mietrichter sehr viele Fälle bearbeitet, von denen manche besonders in Erinnerung bleiben. Hierzu zählt ein Mietprozess, der sich von den meisten wegen der Dreistigkeit des Mieters deutlich abhob.
In Mehrfamilienhäusern kommt es schnell zum Streit, wenn Mieter ihre Schuhe oder sogar Schuhregale außerhalb ihrer Wohnung im Treppenhaus abstellen. Manche Vermieter und Nachbarn stören sich bereits daran, wenn ein ...
Die juristische „Aufarbeitung“ der wirtschaftlichen Folgen der öffentlich-rechtlichen Verbote und Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schreitet weiter voran. Nach seiner ersten ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Voraussetzung für einen Anspruch aus § 546a BGB ist, dass die Mietsache dem Vermieter vorenthalten wird. Die Mietsache wird jedoch nicht vorenthalten, wenn der Vermieter das Fehlen des erforderlichen Rücknahmewillens bekundet, etwa dadurch, dass er die angebotene Rückgabe ablehnt oder zu erkennen gibt, dass er das Mietverhältnis als nicht beendet ansieht (LG Berlin 22.3.22, 67 T 13/22, Abruf-Nr. 230513 ).