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  • · Fachbeitrag · Vertragsgemäße Nutzung

    Dürfen Schuhe im Treppenhaus stehen?

    von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf

    | In Mehrfamilienhäusern kommt es schnell zum Streit, wenn Mieter ihre Schuhe oder sogar Schuhregale außerhalb ihrer Wohnung im Treppenhaus abstellen. Manche Vermieter und Nachbarn stören sich bereits daran, wenn ein paar Schuhe auf der Fußmatte vor der Wohnungstür abgestellt werden. Andere nehmen erst dann Anstoß, wenn sie nicht mehr das Treppenhaus passieren können. Aber wie sieht es rechtlich aus? |

    1. Allgemeines

    Wenn Mieter hier zu weit gehen, gehen sie das Risiko ein, dass ihr Vermieter sie wegen einer vertragswidrigen Nutzung der Mietsache auf Unterlassung verklagt (§ 1004 BGB) oder es droht sogar eine Kündigung.

    2. Vertragsgemäße Nutzung: Rechtsprechungsbeispiele

    Zur Frage, inwieweit hierin eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache i. S. d. § 541 BGB liegt, gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung, jedoch einige typische Beispiele aus der unterinstanzlichen Rechtsprechung.