30.09.2025 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Befindet sich in dem laut Teilungserklärung einem Eigentümer als Sondereigentum zugewiesenen Keller eine gemeinschaftliche Heizungsanlage, ist der Eigentümer jedenfalls aufgrund seiner Treue- und Rücksichtnahmepflichten so lange verpflichtet, die Heizungsanlage zu dulden, bis die Gemeinschaft eine alternative Heizmöglichkeit geschaffen hat. Auf die Frage der Sondereigentumsfähigkeit des Raums kommt es daher nicht an. Es dürfte aber viel dafür sprechen, die Frage der ...
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30.09.2025 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Ein Beschluss über Hausgeldvorschüsse ist hinreichend bestimmt, wenn sich die Zahlungsverpflichtung unter Bezugnahme auf die Einzelwirtschaftspläne eindeutig ergibt. Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahrs können rückwirkend keine Vorschusspflichten mehr begründet werden. Für die Fälligkeit ist es unerheblich, ob Zahlungen auf ein Eigen- oder Treuhandkonto erfolgen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch bei fehlendem Eigenkonto nicht (AG Dortmund 26.6.25, 514 C 112/24, Abruf-Nr. 250118 ).
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30.09.2025 · Nachricht aus MK · Wohnraummiete
Stellt ein Mieter sein Fahrzeug auf einer nicht mitvermieteten Fläche des Grundstücks ab, darf der Vermieter nicht ohne Weiteres abschleppen lassen. Ihn trifft eine mietvertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), zunächst abzumahnen bzw. eine Unterlassungserklärung zu fordern oder gerichtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen (AG Bottrop 28.11.24, 8 C 126/24, n. rk., Abruf-Nr. 250117 ; Berufung LG Essen, 10 S 21/25).
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23.09.2025 · Fachbeitrag aus MK · Kündigung
Gibt der Mieter die Mietsache zurück, beginnt für den Vermieter „die Uhr zu ticken“. Das gilt für alle Mietverhältnisse. Will er sicherstellen, mit Ersatzansprüchen wegen Verschlechterungen der Mietsache nicht ausgeschlossen zu sein, ist er gehalten, die Sechs-Monatsfrist des § 548 Abs. 1 BGB im Blick zu behalten. Diese knüpft (ausschließlich) an den Rückerhalt der Mietsache an, während z. B. für etwaige Miet- oder Nutzungsentschädigungsansprüche auch die Beendigung des ...
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22.09.2025 · Nachricht aus MK · Eigenbedarf
Der Mieter muss gesundheitliche Beeinträchtigungen – eigene oder die seiner Mitbewohner – sowie die mit einem Umzug verbundenen Nachteile durch fachärztliche Atteste substanziiert darlegen. Sein Vortrag muss so konkret sein, dass das Gericht den Eintritt von relevanten Nachteilen für den Mieter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen kann. Dann ist das Gericht gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der bloße unstreitige Umstand, dass die Kinder des Mieters einen ...
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22.09.2025 · Nachricht aus MK · Wohnraummiete
Eine formularmäßig vereinbarte Schönheitsreparaturklausel „Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen“ regelt nicht hinreichend deutlich, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet wird, und führt daher zur Unwirksamkeit der Klausel (AG Schwerin 18.7.25, 14 C 19/25, n. rk., Abruf-Nr. 250115 ).
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29.08.2025 · Nachricht aus MK · IWW-Webinare
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich online fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ):
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29.08.2025 · Fachbeitrag aus MK · WEG-Novelle
Die in § 16 Abs. 2 S. 2 WEG geregelte abweichende Verteilung der Kosten hat der BGH in seinen bisherigen Grundsatzentscheidungen immer weiter präzisiert – so auch in einem weiteren Urteil vom 15.11.24. Wie wichtig das Thema der Kostenverteilung in der Praxis ist, zeigen auch die Urteile aus dem ersten Halbjahr 2025. Der dritte Teil des Beitrags stellt diese Urteile vor und beleuchtet die Auswirkungen für Eigentümergemeinschaften.
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29.08.2025 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Das wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, ist grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet, zu bemessen (OLG München 2.6.25, 32 W 643/25, Abruf-Nr. 249813 ).
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29.08.2025 · Fachbeitrag aus MK · Der praktische Fall
Ein Student (S.) ist vor einiger Zeit als Mitmieter einer Zweier-WG in den Mietvertrag eingetreten. Nun ist der andere Mieter (A.) ausgezogen und eine neue Person (B.) wohnt in dessen Zimmer. Der Mietvertrag wurde seinerzeit zwischen dem Vermieter (V.) und dem A. sowie S. geschlossen. Im Innenverhältnis haben S. und B. alles geregelt und läuft es reibungslos. Die Miete wird pünktlich und vollständig gezahlt. Schon vor Einzug des B. und auch regelmäßig danach hat S. versucht, V. zu ...
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