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  • 30.04.2025 · Nachricht · Wohnungseigentumsrecht

    Neuer Verwalter muss Vermögensbericht erstellen

    Die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts trifft den Verwalter, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Pflicht im Amt ist. Eine (anteilige) Verpflichtung zur Erstellung eines Teil-Vermögensberichts besteht nicht (LG Frankfurt/Main 6.1.25, 2-13 S 109/24, Abruf-Nr. 247517 ).