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  • 30.04.2025 · Nachricht · Wohnungseigentumsrecht

    Neuer Verwalter muss Vermögensbericht erstellen

    | Die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts trifft den Verwalter, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Pflicht im Amt ist. Eine (anteilige) Verpflichtung zur Erstellung eines Teil-Vermögensberichts besteht nicht (LG Frankfurt/Main 6.1.25, 2-13 S 109/24, Abruf-Nr. 247517 ). |