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  • 30.06.2025 · Nachricht · Gewerberaummiete

    Quadratmetermiete: Tatsächliche Fläche ist entscheidend

    | Ist eine echte Quadratmetermiete vereinbart – etwa durch Angabe eines Mietpreises pro qm – ist die Miete stets nach der tatsächlichen Fläche zu berechnen. Eine Flächenabweichung führt dann unabhängig vom Ausmaß zur Rückzahlung überzahlter Miete gemäß § 812 BGB (OLG Dresden 19.3.25, 5 U 1633/24, n. rk., Abruf-Nr. 248594 ). |