Das FG Köln (7.8.25, 13 K 1624/22; Rev. BFH VII R 1/26) hat entschieden, dass ein Verein, dessen Satzungszweck die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende vorsieht, keinen Anspruch auf die Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO hat. Eine solche Tätigkeit verstößt gegen das Berufsverbot der §§ 2 und 5 StBerG, da die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen – auch wenn sie unentgeltlich erfolgt – einem abgeschlossenen Kreis qualifizierter Personen ...
Honorarforderungen sind nicht einforderbar, wenn die entsprechenden Rechnungen nicht den Vorgaben des § 9 Abs. 2 S. 1 StBVV genügen (LG Duisburg 31.1.25, 1 O 148/22).
In der neuen Episode des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Aktuelle Themen sind diese ...
Der BFH hat entschieden, dass auch ein Steuerberater, wenn er sich oder einen Angehörigen nach § 62 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FGO vor dem FG vertritt, zur elektronischen Kommunikation i. S. v. § 52d S. 2 FGO verpflichtet ist (statusbezogene Sichtweise; BFH 25.11.25, VIII R 2/25).
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Ein starkes Kanzleiteam entsteht nicht zufällig. Es ist das Ergebnis bewusster Führung, klarer Rollen und einer Kultur, die Zusammenarbeit fördert. Teambuilding ist dabei kein weiches Thema. Steuerkanzleien, die ...
In vielen Steuerkanzleien wird bei der KI-Nutzung Potenzial verschenkt. Das IWW-Webinar am 07.07.2026 zeigt Ihnen, wie Sie von der isolierten Nutzung einzelner Tools zu einer sinnvollen Integration in Ihre Prozesse kommen. Mit konkreten Beispielen und direkt nutzbaren Praxis-Impulsen!
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Was ist zu tun, wenn das FA mehrere Monate eine Steuererklärung nicht bearbeitet, keine Rückfragen stellt, keine Belege anfordert und keinen Kontakt aufnimmt, weder zum Steuerberater noch zu dessen Mandanten? Oder wenn das FA auch nach fünf Wochen weder auf eine über ELSTER gestellte Nachfrage antwortet noch auf mehrfache Versuche hin telefonisch zu erreichen ist? In diesen Fällen hat der Berater zwei voneinander zu unterscheidende Möglichkeiten.