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  • 17.10.2025 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Einspruchserhebung

    | Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden des Fristversäumnisses im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags (BFH 29.4.25, VI R 2/23). |