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  • · Nachricht · Steuerstrafrecht

    BGH hebt Urteil auf, da Zivilgerichte strafrechtliche Maßstäbe bei Steuerberaterin verkannten

    | BGH (7.11.2, III ZR) hat mit Beschluss ein Urteil des OLG Stuttgart aufgehoben, das eine Steuerberaterin von der Verantwortung für Beihilfe zum Betrug in einem Schneeballsystem freigesprochen hatte und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Der BGH kritisierte, dass die Zivilgerichte die strafrechtlichen Maßstäbe unzulässig verkürzt hätten. |

     

    Der Fall betrifft eine Steuerberaterin, die in ein Schneeballsystem verwickelt war und wegen Beihilfe zum Betrug rechtskräftig verurteilt worden war. Die Zivilgerichte hatten jedoch eine Schadensersatzklage von Anlegern abgewiesen, die der Steuerberaterin vorsätzliche Beihilfe zum Betrug vorwarfen. Im Strafprozess hatte sie ein Geständnis abgelegt und war aufgrund dessen verurteilt worden. Vor den Zivilgerichten hatte sie jedoch stets bestritten, in das Betrugssystem eingebunden gewesen zu sein. Sowohl das LG als auch das OLG wiesen die Schadensersatzklage ab, da sie der Meinung waren, dass der Steuerberaterin keine vorsätzliche Beihilfe zum Betrug nachzuweisen sei.

     

    Der BGH kritisierte, dass das OLG den Prüfungsmaßstab unzulässig verkürzt habe. Das OLG habe sich fehlerhaft allein darauf konzentriert, ob die Steuerberaterin positiv gewusst hatte, dass ihr Arbeitgeber ein betrügerisches Schneeballsystem betrieb. Nach den etablierten strafrechtlichen Grundsätzen könne Beihilfe jedoch auch dann vorliegen, wenn der Gehilfe die Förderung einer Vorsatztat zumindest für möglich halte und in Kauf nehme.

    Quelle: ID 50513114