Der Steuerberater muss nur Schäden ersetzen, die nicht bloß eine zufällige ursächliche Verbindung zu seinem Verhalten aufweisen. Sie müssen in dem Gefahrenbereich liegen, zu dessen Abwendung die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (OLG Celle 21.7.25, 20 U 11/24).
Steuerpflichtige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Hinweisgebers oder der Finanzverwaltung ...
Vereinbart ein Insolvenzverwalter mit den früheren Organen einer GmbH eine Haftungsfreistellung, sofern diese bei der Realisierung abgetretener Schadensersatzansprüche gegen den vormaligen Steuerberater mitwirken, liegt hierin keine wirksame Zession an den Verwalter (OLG Köln 29.2.24, 16 U 152/22)
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Es ist nicht Aufgabe des Steuerberaters, bei Übernahme der Lohnbuchhaltung über die Voraussetzungen von Kurzarbeitergeld zu beraten und entsprechende Hinweise zu erteilen, weil es sich nicht um steuerliche Angelegenheiten handelt (LG Frankfurt 11.3.24, 2-18 0 77/23).