Bei der Wiedereinsetzung einer Partei in den vorherigen Stand muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten eindeutig ausgeschlossen sein, wenn es um die Versäumung einer Frist geht. Es genügt dabei nicht, einfach zu behaupten, dass geprüft wurde, ob alle Fristen eingehalten wurden, um eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle nachzuweisen (BGH 25.2.25, VI ZB 36/24).
Im Streit um nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für GmbH-Geschäftsführer hat das LG Frankfurt am Main (29.5.24, 10 U 258/21 ) die Klage einer GmbH gegen ihren ehemaligen Steuerberater abgewiesen.
Ob ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO vorliegt, bedarf einer Gesamtwürdigung aller Umstände und nicht allein der Höhe des Hinterziehungsbetrags (AG Siegen 21.12.
Ein Gesellschafter ist in den Schutzbereich des zwischen einer GbR und dem Steuerberater abgeschlossenen Steuerberatervertrages betreffend die Erstellung der Feststellungserklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung einbezogen. Der Steuerberater haftet gegenüber dem Gesellschafter aber nur im Falle einer gesondert zu prüfenden haftungsausfüllenden Kausalität. Der Gesellschafter kann auch keine eigenen Leistungspflichten über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten, (LG ...
Ein rechtskräftiges strafrechtliches Urteil entfaltet für ein Zivilverfahren keine Bindungswirkung. Dennoch kann eine zivilrechtliche Haftung bestehen, insbesondere wenn sich aus den Umständen des Falls eine ...
Wird ein Steuerberater in einem fremden Unternehmen unternehmerisch tätig oder beeinflusst eine unternehmerische Investitionsentscheidung sein Verhalten, sind etwaige Fehler nicht von der Berufshaftpflicht gedeckt (BGH ...
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Streitigkeiten aus beendeten Mandaten belasten Steuerberater und ihre Teams oft weit über das Tagesgeschäft hinaus. Dabei wird nicht selten mit harten Bandagen gekämpft – durch ehrverletzende Äußerungen oder unbewiesene Behauptungen. Genau das erlebte eine Steuerberatungsgesellschaft, die jedoch durch die Gerichtsbarkeit vor solchen unbegründeten Anschuldigungen geschützt wurde.