Wer einen steuerlichen Nachteil erlitten hat, findet schnell einen Verantwortlichen: den Steuerberater, der ja zudem gesetzlich haftpflichtversichert ist. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, gewinnt die Frage nach einer wirksamen Haftungsbegrenzung an Bedeutung. Dabei ist zwischen der Haftungsbegrenzung kraft Rechtsform und der vertraglichen Haftungsbegrenzung zu unterscheiden.
Zahlt der Mandant zur Einstellung eines Steuerstrafverfahrens eine Geldauflage nach § 153a StPO, kann diese als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen sein, wenn die strafrechtliche Gefährdung auf einer ...
Honorarforderungen sind nicht einforderbar, wenn die entsprechenden Rechnungen nicht den Vorgaben des § 9 Abs. 2 S. 1 StBVV genügen (LG Duisburg 31.1.25, 1 O 148/22).
Für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen fehlerhafter Buchführung trägt der Mandant die volle Darlegungs- und Beweislast für die Pflichtverletzung und den adäquat-kausalen Schaden. Er muss hierfür substanziiert darlegen, welche konkreten Buchungen aufgrund welcher vorliegenden Belege falsch vorgenommen wurden und wie diese richtigerweise hätten ausgeführt werden müssen. Pauschale Behauptungen oder der bloße Verweis auf eine vermeintlich notwendige Neuerstellung der Buchhaltung genügen den hohen ...
Die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids (LG Berlin II 16.6.25, 61 O 9/25)
Der Insolvenzverwalter ist zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater wegen eines Insolvenzvertiefungsschadens nicht berechtigt (LG Duisburg 11.2.25, 6 O 204/23)
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Der Steuerberater muss nur Schäden ersetzen, die nicht bloß eine zufällige ursächliche Verbindung zu seinem Verhalten aufweisen. Sie müssen in dem Gefahrenbereich liegen, zu dessen Abwendung die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (OLG Celle 21.7.25, 20 U 11/24).