Der Berater muss durch allgemeine Anweisung im Rahmen der Büroorganisation sicherstellen, dass bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender zugleich eine ausreichende Vorfrist eingetragen wird; unter dieser Voraussetzung kann er, wenn in der Handakte die Hauptfrist notiert und ein Erledigungsvermerk über die Eintragung in den Fristenkalender enthalten ist, grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Eintragung auch die Vorfrist weisungsgemäß ermittelt und in den Fristenkalender ...
Es liegt kein Widerspruch der europäischen Niederlassungsfreiheit vor, wenn nationales Recht zur Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft als Geschäftsführer oder Gesellschafter einen Steuerberater fordern (FG ...
Schaltet die Finanzbehörde einen privaten Postdienstleister ein, um Bescheide zu versenden, kann dies Zweifel an der Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO rechtfertigen (BFH 14.6.18, III R 27/17).
Das BVerwG (11.7.18, 10 B 16.1, Beschluss) hat entschieden, dass die beklagte Steuerberaterkammer dem Steuerberater eine Ausnahmegenehmigung für seine gewerbliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Bank zu erteilen habe. Das Verbot mit Ausnahmevorbehalt in § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG ist mit Blick auf die grundgesetzlich gewährleistete Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und den Gleichbehandlungsrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nur sehr zurückhaltend auszulegen.
Wird eine Sozietät aufgelöst, müssen eine Menge Dinge geklärt werden – u.a. wer welche Mandanten weiterbetreut. § 26 BOStB gibt den Mandanten das Recht, ihren Bearbeiter selbst zu wählen. Die Sozietät muss ...
Am 19.7.18 bekam Heiko Maas Post von der EU-Kommission – ein Aufforderungsschreiben im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2018/2171. Darin wirft die Kommission Fragen zu den reglementierten Berufen auf.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Der Steuerberater muss bei Mandatsbeendigung Unterlagen des Klienten herausgeben. Hierzu zählen auch vorbereitende Arbeitsergebnisse, wie z. B. Buchführungsbestandteile und etwaige elektronische Daten (LG Frankfurt/Main 24.6.18, 5-35 StL 4/16).