Das BAG (30.1.25, AZR 68/24) hat entschieden, dass allein die Kombination aus Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens und Online-Sendungsverfolgung keinen „Beweis des ersten Anscheins“ für den Zugang des Schreibens beim Empfänger liefert. Die Entscheidung erging zwar zum Arbeitsrecht, ist aber 1:1 auf die Steuerberatung übertragbar.
Das Dokument ist ein Muster für eine KI-Anwendungsrichtlinie in Steuerkanzleien, die den verantwortungsvollen, rechtssicheren und qualitätsgesicherten Einsatz von KI regelt, aber ausdrücklich nur als unverbindliche ...
Das FG Münster (17.2.26, 14 V 232/26 AO, Beschluss) verlangt von einem Rechtsanwalt, im Rahmen der Vermögensauskunft offene Honorarforderungen unter namentlicher Benennung der Mandanten und deren Anschriften ...
Das FG Niedersachsen (12.2.26, 2 K 152/25) hält einen aus dem beA bzw. beSt über das beBPo eingelegten Einspruch für unwirksam. Die Monatsfrist wird nicht gewahrt, und eine Rechtsbehelfsbelehrung ist ohne Hinweis auf § 87a Abs. 1 S. 2 AO nicht fehlerhaft.
Erteilt das FG dem Steuerberater den unzutreffenden Hinweis, eine Klageeinreichung per Telefax sei wegen der noch fehlenden Freischaltung des beSt als Ersatzeinreichung wirksam, beginnt die zweiwöchige Frist für einen ...
Das FG Köln (7.8.25, 13 K 1624/22; Rev. BFH VII R 1/26) hat entschieden, dass ein Verein, dessen Satzungszweck die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende vorsieht, keinen Anspruch auf die ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Der BFH hat entschieden, dass auch ein Steuerberater, wenn er sich oder einen Angehörigen nach § 62 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FGO vor dem FG vertritt, zur elektronischen Kommunikation i. S. v. § 52d S. 2 FGO verpflichtet ist (statusbezogene Sichtweise; BFH 25.11.25, VIII R 2/25).