Der BFH (14.7.26, IX R 19/25) hat die Anforderungen an die elektronische Einreichung von Schriftsätzen durch Steuerberatungsgesellschaften präzisiert. Reicht eine als Prozessbevollmächtigte tätige Berufsausübungsgesellschaft einen lediglich einfach signierten Schriftsatz über ihr besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) ein, müssen nicht zwingend dieselbe Person den Schriftsatz signieren und den Versand auslösen.
Das BMF hat einen Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung vorgelegt. Ziel ist es, den Zugang zum Beruf zu erleichtern, die Durchführung der Prüfung flexibler zu gestalten und damit auch dem ...
Zur Entscheidung der Frage, ob eine irreführende und damit unzulässige Firma verwendet wird, ist auf die Rezeption der Bezeichnung bei den potenziellen Geschäftspartnern abzustellen (OLG Düsseldorf 13.3.
Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht dadurch erschüttert, dass der Erbe lediglich vorträgt, im Nachlass habe sich der Bescheid nicht gefunden (BFH 11.6.26, VI R 16/24).
Der BFH (24.2.26, VII R 18/23, Beschluss) entschieden, dass ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Bemessung seiner Mitgliedsbeiträge Grundeigentum sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht doppelt ...
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2026 grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, mit der „EU Inc.“ ein gesellschaftsrechtliches Regime zur Stärkung des ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Finanzinvestitionen in Berufsausübungsgesellschaften freier Berufe werden kontrovers diskutiert. Anders als bei Ärzten gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ein strenges Fremdbesitzverbot. Das Verbot des § 28 Abs. 4 WPO für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften besteht unverändert fort, während es für Steuerberater und Rechtsanwälte 2022 graduell gelockert wurde, da die WP-Regulierung stark europarechtlich geprägt ist.