Das BMF hat einen Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung vorgelegt. Ziel ist es, den Zugang zum Beruf zu erleichtern, die Durchführung der Prüfung flexibler zu gestalten und damit auch dem Nachwuchsmangel in Steuerkanzleien entgegenzuwirken.
Zur Entscheidung der Frage, ob eine irreführende und damit unzulässige Firma verwendet wird, ist auf die Rezeption der Bezeichnung bei den potenziellen Geschäftspartnern abzustellen (OLG Düsseldorf 13.3.
Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht dadurch erschüttert, dass der Erbe lediglich vorträgt, im Nachlass habe sich der Bescheid nicht gefunden (BFH 11.6.26, VI R 16/24).
Der BFH (24.2.26, VII R 18/23, Beschluss) entschieden, dass ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Bemessung seiner Mitgliedsbeiträge Grundeigentum sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht doppelt berücksichtigen darf, da dies ein unzulässiges verdecktes Leistungsentgelt darstellen kann.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2026 grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, mit der „EU Inc.“ ein gesellschaftsrechtliches Regime zur Stärkung des ...
Finanzinvestitionen in Berufsausübungsgesellschaften freier Berufe werden kontrovers diskutiert. Anders als bei Ärzten gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ein strenges Fremdbesitzverbot. Das Verbot des § ...
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Außenprüfung: Das ändert sich jetzt für Ihre Mandanten
Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) ist beschlossen – und mit ihr zahlreiche neue Pflichten wie das qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wie Sie Ihre Mandanten jetzt optimal vorbereiten, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Enthält die Rechtsbehelfsbelehrung eines Feststellungsbescheids über den Grundbesitzwert lediglich eine "Empfehlung" zur Nutzung von ELSTER für die elektronische Einspruchseinlegung, ohne auf die zwingende Vorgabe des § 87a Abs. 1 S. 2, 1. HS AO hinzuweisen, ist die Belehrung unrichtig. Die Einspruchsfrist verlängert sich auf ein Jahr gemäß §356 Abs. 2 S. 1 AO. Hilfsweise ist bei einem formunwirksam per beA eingelegten Einspruch Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das FA seinen Hinweis auf die ...