Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht dadurch erschüttert, dass der Erbe lediglich vorträgt, im Nachlass habe sich der Bescheid nicht gefunden (BFH 11.6.26, VI R 16/24).
Der BFH (24.2.26, VII R 18/23, Beschluss) entschieden, dass ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Bemessung seiner Mitgliedsbeiträge Grundeigentum sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht doppelt ...
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2026 grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, mit der „EU Inc.“ ein gesellschaftsrechtliches Regime zur Stärkung des ...
Finanzinvestitionen in Berufsausübungsgesellschaften freier Berufe werden kontrovers diskutiert. Anders als bei Ärzten gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ein strenges Fremdbesitzverbot. Das Verbot des § 28 Abs. 4 WPO für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften besteht unverändert fort, während es für Steuerberater und Rechtsanwälte 2022 graduell gelockert wurde, da die WP-Regulierung stark europarechtlich geprägt ist.
Enthält die Rechtsbehelfsbelehrung eines Feststellungsbescheids über den Grundbesitzwert lediglich eine "Empfehlung" zur Nutzung von ELSTER für die elektronische Einspruchseinlegung, ohne auf die zwingende Vorgabe ...
Der „Absendevermerk“ dokumentiert nur den internen Versand durch den Innendienst, nicht die tatsächliche Aufgabe zur Post und erst recht nicht den Zugang beim Empfänger (FG Düsseldorf 29.4.26, 14 K 1177/22 F).
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Außenprüfung: Das ändert sich jetzt für Ihre Mandanten
Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) ist beschlossen – und mit ihr zahlreiche neue Pflichten wie das qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wie Sie Ihre Mandanten jetzt optimal vorbereiten, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.