Wer eine Vollmacht elektronisch in der Vollmachtsdatenbank (VDB) hinterlegen lässt, muss die Bekanntgabe von Bescheiden an diesen Vertreter akzeptieren – selbst wenn der Widerruf dem FA erst später zugeht (FG Nürnberg 9.12.25, 1 K 532/24).
Änderung Steuerberatungsgesetz beschlossen! Erfahren Sie, was sich ab September 2026 bei Fremdbesitzverbot, Zweigstellen und Lohnsteuerhilfevereinen ändert.
Das FG Düsseldorf hat die Klage eines Steuerberaters gegen einen Feststellungsbescheid als unzulässig verworfen, weil sie nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) erhoben wurde.
Die Bundessteuerberaterkammer hat neue Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. Diese richten sich an Steuerberater und erläutern deren Pflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neuen Hinweise sollen Steuerberater bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen und die Einhaltung der Geldwäscheprävention stärken.
Die Bundessteuerberaterkammer hat die von ihr betriebene Vollmachtsdatenbank umfassend technisch modernisiert und mit einer vollständig neuen Benutzeroberfläche ausgestattet. Die Anwendung wurde von Grund auf neu ...
Der BGH erteilt der rein virtuellen Kanzlei eine deutliche Absage und verlangt eine ständige anwaltliche Präsenzpflicht (BGH 1.12.25, AnwZ [Brfg] 50/24). Der Senat ignoriert die fortschreitende Digitalisierung der ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
§ 87a AO erzwingt eine strikte Kanalbindung: Die außergerichtliche Kommunikation mit Finanzbehörden muss über ELSTER erfolgen, während für Gerichte weiterhin das beA gilt. Die fehlende Interoperabilität schafft riskante Doppelstrukturen. Das Hauptrisiko liegt im rechtlichen Nichtzugang: Wer den falschen Übermittlungsweg wählt, riskiert fatale Fristversäumnisse und Haftungsfolgen (vgl. FG Niedersachsen 12.2.26, 2 K 152/25, KP 2.4.26 ). Trotz Kritik von Berufsverbänden bleibt die Insellösung bestehen.