Die Bundessteuerberaterkammer hat neue Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. Diese richten sich an Steuerberater und erläutern deren Pflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neuen Hinweise sollen Steuerberater bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen und die Einhaltung der Geldwäscheprävention stärken.
Die Bundessteuerberaterkammer hat die von ihr betriebene Vollmachtsdatenbank umfassend technisch modernisiert und mit einer vollständig neuen Benutzeroberfläche ausgestattet. Die Anwendung wurde von Grund auf neu ...
Der BGH erteilt der rein virtuellen Kanzlei eine deutliche Absage und verlangt eine ständige anwaltliche Präsenzpflicht (BGH 1.12.25, AnwZ [Brfg] 50/24). Der Senat ignoriert die fortschreitende Digitalisierung der ...
§ 87a AO erzwingt eine strikte Kanalbindung: Die außergerichtliche Kommunikation mit Finanzbehörden muss über ELSTER erfolgen, während für Gerichte weiterhin das beA gilt. Die fehlende Interoperabilität schafft riskante Doppelstrukturen. Das Hauptrisiko liegt im rechtlichen Nichtzugang: Wer den falschen Übermittlungsweg wählt, riskiert fatale Fristversäumnisse und Haftungsfolgen (vgl. FG Niedersachsen 12.2.26, 2 K 152/25, KP 2.4.26 ). Trotz Kritik von Berufsverbänden bleibt die Insellösung bestehen.
Die Steuerberaterkammer Berlin lässt die Grenzen zwischen Steuersoftware und erlaubnispflichtiger Beratung gerichtlich prüfen und nimmt das KI-Angebot „KI-Steuerberater“ des Start-ups Accountable ins Visier.
Das BAG (30.1.25, AZR 68/24) hat entschieden, dass allein die Kombination aus Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens und Online-Sendungsverfolgung keinen „Beweis des ersten Anscheins“ für den Zugang des ...
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
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Das Dokument ist ein Muster für eine KI-Anwendungsrichtlinie in Steuerkanzleien, die den verantwortungsvollen, rechtssicheren und qualitätsgesicherten Einsatz von KI regelt, aber ausdrücklich nur als unverbindliche Orientierungshilfe gedacht ist und individuell angepasst werden muss.