Die Steuerberaterkammer Berlin lässt die Grenzen zwischen Steuersoftware und erlaubnispflichtiger Beratung gerichtlich prüfen und nimmt das KI-Angebot „KI-Steuerberater“ des Start-ups Accountable ins Visier. Neben der Bezeichnung des Tools selbst stellt die Kammer auch die Vermarktung sogenannter „Steuer-Coaches“ grundsätzlich infrage.
Das BAG (30.1.25, AZR 68/24) hat entschieden, dass allein die Kombination aus Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens und Online-Sendungsverfolgung keinen „Beweis des ersten Anscheins“ für den Zugang des ...
Das Dokument ist ein Muster für eine KI-Anwendungsrichtlinie in Steuerkanzleien, die den verantwortungsvollen, rechtssicheren und qualitätsgesicherten Einsatz von KI regelt, aber ausdrücklich nur als unverbindliche ...
Das FG Münster (17.2.26, 14 V 232/26 AO, Beschluss) verlangt von einem Rechtsanwalt, im Rahmen der Vermögensauskunft offene Honorarforderungen unter namentlicher Benennung der Mandanten und deren Anschriften offenzulegen. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht tritt hinter dem Vollstreckungsinteresse des Fiskus zurück.
Das FG Niedersachsen (12.2.26, 2 K 152/25) hält einen aus dem beA bzw. beSt über das beBPo eingelegten Einspruch für unwirksam. Die Monatsfrist wird nicht gewahrt, und eine Rechtsbehelfsbelehrung ist ohne Hinweis auf ...
Erteilt das FG dem Steuerberater den unzutreffenden Hinweis, eine Klageeinreichung per Telefax sei wegen der noch fehlenden Freischaltung des beSt als Ersatzeinreichung wirksam, beginnt die zweiwöchige Frist für einen ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Das FG Köln (7.8.25, 13 K 1624/22; Rev. BFH VII R 1/26) hat entschieden, dass ein Verein, dessen Satzungszweck die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende vorsieht, keinen Anspruch auf die Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO hat. Eine solche Tätigkeit verstößt gegen das Berufsverbot der §§ 2 und 5 StBerG, da die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen – auch wenn sie unentgeltlich erfolgt – einem abgeschlossenen Kreis qualifizierter Personen ...