16.04.2025 · Fachbeitrag · Kampf ums Recht
Meinungsfreiheit geht im Zweifel vor
| Das Spannungsverhältnis zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und den Ehrverletzungsdelikten (§§ 185 ff. StGB) beschäftigt immer wieder die Rechtsprechung. Das BVerfG hat jetzt wieder einmal Strafgerichte in die Schranken verwiesen, weil sie die Bedeutung des Verfassungsrechts nicht genügend beachtet haben (BVerfG 16.1.25, 1 BvR 1182/24). |
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