Bei einer Steuerberater-Holding, die 100 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft hält, stellt sich die Frage, ob sich die Tochtergesellschaft weiter als „Steuerberatungsgesellschaft“ bezeichnen darf. Hintergrund ist § 55g StBerG, wonach nur Berufsausübungsgesellschaften (BAG), bei denen Steuerberater die Mehrheit der Stimmrechte haben und bei denen die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Steuerberater sind, die Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft führen dürfen.
Auch ein FA muss die Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten in vollem Umfang beachten. Der Finanzverwaltung steht kein Spielraum zu, Sorgfaltspflichten beim elektronischen Rechtsverkehr durch ...
Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg (25.5.23, 9 K 9027/23, Urteil) kann es für die Frage des Beginns der aktiven Nutzungspflicht (§ 52d S. 2 FGO) nicht darauf ankommen, wann der einzelne Steuerberater sich erfolgreich registriert hat und das beSt für ihn tatsächlich eingerichtet worden ist. Gegen diese Auslegung spricht insbesondere, dass der sichere Übertragungsweg dem Berufsträger bereits dann „zur Verfügung steht“, wenn die BStBK ihren Verpflichtungen nachgekommen ist und das ...
Das OZG-Antragsportal der regionalen Steuerberaterkammern (StBKn) ist live. Damit werden die Verwaltungsdienstleistungen der StBKn in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt und bieten damit den Mitgliedern einen ...
Das VG Bremen (24.8.23, 5 K 69/20, Urteil) hatte zu entscheiden, ob das Versorgungswerk zurecht die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert hat, weil der Anwalt die Kanzlei trotz Hinweises des ...
Ob Betriebsveranstaltung, Erholungsbeihilfe oder Fahrtkostenzuschuss: Die neue Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, wie Ihre Mandanten Lohnsteuerpauschalierungen rechtssicher nutzen und so die Steuerlast optimieren. Mit vielen Fallbeispielen zur direkten Umsetzung!
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Trotz des Rechts, geschäftsmäßig Hilfeleistungen in Steuersachen zu erbringen, darf der Berufsangehörige Rechtsberatung nur im Zusammenhang mit steuerlichen Problemen als Nebenleistung zu seiner Tätigkeit vornehmen (LG Memmingen 18.1.23, 2 HK O 1659/22).