Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 S. 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren. (Beschluss vom 24.5.23, XI R 34/21).
Bei der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen ist nach dem Versand auch der Dateinamen genau zu überprüfen. Dies gehört zu einer sorgfältigen Prüfung, ob das richtige Dokument übermittelt wurde und ob ...
Um den fortlaufenden Betrieb der Praxis zu sichern, ist schnelles Handeln geboten, bevor sich die Mandanten verflüchtigen. Außerdem eignet sich nicht jeder Berufsangehörige für diese Aufgabe, denn er muss das ...
Nach finanzgerichtlicher Rechtsprechung (FG Münster 14.4.23, 7 K 86/23 E), greift die aktive Nutzungspflicht ein, sobald die BStBK dem jeweiligen Steuerberater die Registrierungsaufforderung mit den notwendigen Registrierungsangaben für das beSt übersandt hat. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Steuerberater ein sicherer Übermittlungsweg i. S. des § 52d S. 2 FGO „zur Verfügung“ (FG Münster 9.5.23, 15 K 2460/21 E).
Gerichte können nachvollziehen, wann Steuerberater den Registrierungsbrief erhalten haben und im EGVP-Adressbuch nachsehen, ob sich der Berater für das beSt freigeschaltet hat. Das geht aus dem Sachverhalt einer ...
Das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es eine beantragte Akteneinsicht versagt, ohne dass ein rechtlich anzuerkennender Grund hierfür vorliegt. Beantragt ein erst kurz vor der mündlichen ...
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Steuerberater müssen seit dem 1.1.23 prinzipiell elektronisch mit dem FG kommunizieren. Voraussetzung ist nach § 52d S. 2 FGO, dass ein sicherer Übermittlungsweg „zur Verfügung steht“. Über die Frage, ab wann das der Fall ist, wurde mittlerweile in Literatur und Rechtsprechung heftig gestritten. Der BFH (28.4.23, XI B 101/22) hat sich jetzt dazu geäußert.