Gemäß einer Entscheidung des AGH Bayern (25.7.23, BayAGH III, 4-5/23, Urteil) verletzt der Pflichtbeitrag zur Rechtsanwaltskammer für Steuerberater als Partner einer berufsübergreifenden Sozietät den Steuerberater nicht in seinem Recht auf freie Berufsausübung als solche. Zudem berührt die Pflichtmitgliedschaft in der öffentlich-rechtlichen Rechtsanwaltskammer gemäß § 62 BRAO nicht die durch Art. 9 Abs. 1 GG geschützte Vereinsfreiheit. Die Pflichtmitgliedschaft tangiert – allerdings in noch ...
Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters können dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn er erkennt, dass der Mandant sich offenbar strafbar macht und seine eigene Hilfeleistung diese Aktivitäten ...
Eine Statusfeststellung für eine zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach beendete Tätigkeit ist möglich. Sie ist aber nicht uneingeschränkt zulässig. Zwar geht das Verfahren grundsätzlich von einer zeitnahen ...
Bei der Prüfung, ob ein von der Kanzlei versendetes Dokument erfolgreich bei Gericht eingegangen ist, ist anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, ob sich die automatisierte Eingangsbestätigung auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen sollte (BFH 31.8.23, VIa ZB 24/22, Beschluss).
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung für die verpflichtende Übermittlung elektronischer Dokumente auf 52d FGO hin, so ist sie nicht unrichtig i. S. des § 55 Abs. 2 S. 1 FGO.
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Nachdem die EU-Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien, besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf. Nun soll die Befugnis zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen vor diesem Hintergrund neu geregelt werden.