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  • · Fachbeitrag · Rechtsmittel

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei Büroversehen

    OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

    | Wer einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellt, muss innerhalb der Begründungsfrist auch die Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, dass er seinen Antrag rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses gestellt hat (BFH 5.4.23, I B 98/21). |

     

    Sachverhalt und Entscheidung

    Wegen eines Büroversehens wurde der Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht fristgemäß abgesandt, sondern von einer Mitarbeiterin des Steuerberaters nur in der internen Akte abgelegt. Die beantragte Wiedereinsetzung wurde von FA und FG abgelehnt. Die NZB wurde vom BFH zurückgewiesen, weil er keinen Zulassungsgrund (§ 115 FGO) sah.

     

    Das FG hatte die Klage aus mehreren gleichwertigen Gründen abgewiesen:

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