· Fachbeitrag · Zukunft des Steuerrechts
Gemeinsam gestalten statt nur reagieren ‒ eine persönliche Einladung zum Engagement
von Prof. Dr. Christoph Schmidt, Ludwigsburg
| Die Digitalisierung verändert unser Steuerrecht in atemberaubendem Tempo. Prozesse, Technologien und gesetzliche Anforderungen wandeln sich grundlegend ‒ und damit auch die Art, wie wir in der Steuerberatung arbeiten. Als Professor für Steuerrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und langjähriger Praktiker im öffentlichen Dienst erlebe ich diese Transformation aus nächster Nähe. Für mich ist die Digitalisierung im Steuerrecht kein abstraktes Zukunftsthema, sondern eine echte Herzensangelegenheit. Ich bin überzeugt: Wir müssen diesen Wandel aktiv mitgestalten ‒ bevor er uns gestaltet. |
Das IDSt ‒ eine starke Gemeinschaft für die Digitalisierung
Aus dieser Überzeugung heraus engagiere ich mich intensiv im „Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e. V.“ (IDSt) und dessen Fachausschuss „Digitalisierbarkeit von Steuernormen“ ich leite. Das IDSt ist heute ein lebendiges Netzwerk aus über 270 Mitgliedern ‒ darunter Steuerberaterinnen und Steuerberater, Hochschullehrende, Unternehmen, Verbände und Vertreterinnen und Vertreter aus der öffentlichen Verwaltung. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen für die digitale Zukunft der Steuerberatung ‒ praxisnah, interdisziplinär und mit einem klaren Blick auf die Herausforderungen der Praxis.
Arbeit in den Fachausschüssen
Ein zentraler Baustein unserer Arbeit sind die Fachausschüsse, z. B. der I. Fachausschuss „Digitalisierbarkeit von Steuernormen“. Dieser Arbeitskreis bringt Fachexperten aus Wissenschaft, Beratung und Verwaltung zusammen, um die digitale Umsetzung steuerrechtlicher Normen systematisch voranzutreiben. Im Fachausschuss werden zentrale Fragestellungen der Digitalisierbarkeit von Steuervorschriften diskutiert ‒ von der Standardisierung steuerlicher Datenformate bis hin zur Automatisierung von Prüfvorgängen. Durch die gezielte Analyse und Bewertung der digitalen Umsetzbarkeit einzelner Normen entstehen praxisnahe Empfehlungen, die nicht nur die Compliance sichern, sondern auch die Effizienz in der steuerberatenden Praxis erheblich steigern können. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Erstellung von Mustereinsprüchen, Checklisten und Handlungsempfehlungen ein, die den Mitgliedern des IDSt zugutekommen.
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