Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) muss für jeden Steuerberater ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit einrichten, § 86d Abs. 1 StBerG. Gem. der bis zum 25.10.24 geltenden Übergangsvorschrift des § 157e StBerG waren die Regelungen über das beSt erstmals nach Ablauf des 31.12.22 anzuwenden. Zum 1.1.23 waren
jedoch nicht sämtliche Steuerberater mit dem beSt ausgestattet. Haben Steuerberater Klagen daher noch per Post eingereicht, wurden diese u. U. von den FGen als ...
In seiner am 3.6.25 veröffentlichten Jahresstatistik hat der Zoll mitgeteilt, dass 2024 branchenübergreifend rund 97.000 Strafverfahren und 50.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit ...
Mischt ein LKW-Fahrer auf Anweisung seines Chefs den Diesellieferungen an Kunden Heizöl bei, um niedrigere Energiesteuer abführen zu müssen, ist fraglich, ob ein Angestellter überhaupt Täter einer Hinterziehung von ...
Zu Jahresbeginn wurde § 153 Abs. 4 AO um eine Anzeige- und Berichtigungspflicht erweitert, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuer-, einem Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde liegenden Sachverhalte auch in einer anderen vom oder für den Steuerpflichtigen abgegebenen Erklärung, die nicht Gegenstand der Außenprüfung war, zu einer ...
Neben steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen gibt es auch viele Leistungen und Sachbezüge die Arbeitnehmer, wenn sie sie von ihren Arbeitgebern erhalten, lohnversteuern müssen. Wenn diese ...
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Betriebsprüfungsrisiken im internationalen Steuerrecht
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Schwarzarbeit ist immer wieder Gegenstand von Ermittlungsverfahren. Wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) können sich, da es ein echtes Sonderdelikt ist, nur Arbeitgeber und ihnen gleichgestellte Personen (§ 266a Abs. 5 StGB) strafbar machen.
Gegen die Arbeitskräfte, deren Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt wurden, kann wegen Beihilfe (§ 27 StGB) ermittelt werden. Wurde dies bislang eher restriktiv gehandhabt, werden mittlerweile auch ...