Die Meldepflicht findet aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 3a Abs. 1 S. 2 StBerG auch dann Anwendung, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen ausschließlich von der Niederlassung der Gesellschaft in den Niederlanden aus erbracht worden ist. § 3a StBerG verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV (FG Schleswig-Holstein 27.9.23, 2 K 211/21).
Die rechtsberatenden Berufe müssen genau wie alle anderen unternehmerischen Teilnehmer im Wirtschaftsverkehr profitabel arbeiten. Aus diesem Grund kann es auch für diese Berufsträger sinnvoll sein, Tätigkeiten ...
Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater können mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ausgeglichen werden, wenn, wenn zwischen beiden Einkünften eine enge Verzahnung besteht ...
Eine 2022 nach § 52d S. 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i. S. des § 52d S. 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § 52d S. 1 FGO nutzungspflichtiger gesetzlicher Vertreter (§ 35 Abs. 1 S. 1 GmbHG, § 55d Abs. 2 StBerG) gegenüber dem Gericht auftritt. Der Umstand, dass der handelnde Rechtsanwalt außerhalb seiner Tätigkeit als Organ der Steuerberatungsgesellschaft mbH über eine Zulassung zur Anwaltschaft ...
Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es ...
Auch wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch des ehemaligen Mandanten verjährt ist, so kann er noch einen Anspruch auf die Kopie der Akte nach der DSGVO haben. Dies entschied das LG Bonn (19.12.23, 5 S 34/23) im ...
Der TaxTalents Gehaltsreport für die Steuerbranche. Rund 1.000 Teilnehmer verraten: So sieht es rund um die Themen Gehälter, Benefits, Arbeitsbelastung und Zufriedenheit in der Steuerbranche aus! Zudem: Wie sieht die Zukunft der Steuerbranche aus?
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Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. Das im Schreiben des BMF (1.8.16, IV A 3 - S 0202/15/10001, BStBl I 16, 662, Anlage 3) enthaltene „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Seine Verwendung ist nicht Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer (BFH 8.11.23, II ...