Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist mit jedem BgA (Betrieb gewerblicher Art) – in vereinzelnder Betrachtung – Subjekt der Ertragsbesteuerung. Dabei sind nach R 4.1 Abs. 3 Satz 1 KStR 2022 verschiedene Tätigkeiten gesondert zu beurteilen. Grundsätzlich sind aus einem BgA resultierende Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichsfähig, welche die Trägerkörperschaft im Rahmen eines anderen BgA erzielt. Etwas anderes gilt nur, wenn ein BgA mit einem oder mehreren BgA nach § 4 Abs. 6 Satz 1 ...
Kennen Sie schon unser neues Format, den BFH-Talk „In letzter Instanz“? Woche für Woche fasst unsere Redakteurin Sina Wetzel darin die wichtigsten Leitsatzentscheidungen des BFH für Sie zusammen – kurz, knapp ...
Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in § 8b Abs. 2 KStG genannten Anteil entstehen, sind bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Zu den Gewinnminderungen i. S. d. § 8b Abs.
Nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG bleiben Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. In diesem Fall gelten 5 % dieser Bezüge als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 Satz 1 KStG). Die Steuerfreistellung gilt nach § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG allerdings dann nicht, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat.
Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein BgA begründet. Dies hatte der BFH bereits 2017 entschieden (BFH 29.11.
Gratis-Leitfaden: Influencer und das Steuer(straf)recht
Wann werden Influencer als Unternehmer qualifiziert? Was gilt umsatzsteuerlich? Und welche steuer- und strafrechtlichen Risiken gibt es? Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt Ihnen anhand von konkreten Beispielfällen, wie Sie diese wichtige neue Mandantengruppe sicher beraten.
Der TaxTalents Gehaltsreport für die Steuerbranche. Rund 1.000 Teilnehmer verraten: So sieht es rund um die Themen Gehälter, Benefits, Arbeitsbelastung und Zufriedenheit in der Steuerbranche aus! Zudem: Wie sieht die Zukunft der Steuerbranche aus?
Kompakt-Update: Das bringt das Wachstumschancengesetz
Die Hängepartie ist vorbei, das Wachstumschancengesetz ist verabschiedet. Aber welche der geplanten Maßnahmen haben es tatsächlich ins Gesetz geschafft? Mit der aktuellen Schwerpunktausgabe von SSP Steuern sparen professionell sind Sie im Handumdrehen fit für die Beratung.
Streitig war, ob der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH zu einer vGA führen kann.