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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfungen im Konzernbereich

    Fremdwährungsverluste in Konzernfällen

    Bei Betriebsprüfungen im Konzernbereich kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen, wenn es um Fremdwährungsverluste im Zusammenhang mit einem Darlehen oder einer darlehensähnlichen Forderung geht. Die Rede ist von der Korrekturvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG. Dazu an dieser Stelle ein Hinweis auf eine neue Verwaltungsanweisung zu dieser Thematik, die in der Beratungspraxis unbedingt beachtet werden sollte.

     

    Grundsätze zur Korrekturvorschrift

    Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehensforderungen oder vergleichbaren Forderungen (im Konzern: Verrechnungskonten zwischen verbundenen Unternehmen) werden dem zu versteuernden Einkommen der darlehensgebenden Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen außerbilanzmäßig wieder hinzugerechnet (§ 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG).

     

    • Beispiel

    Die A-GmbH ist zu 10 % an der B-GmbH beteiligt. Die A-GmbH gewährt der B-GmbH ein unbesichertes Fälligkeitsdarlehen i. H. v. 500.000 EUR in GPB. Im Rückzahlungszeitpunkt ist das Darlehen wegen Fremdwährungsschwankungen nur noch 430.000 EUR wert. Die Gewinnminderung von 70.000 EUR rechnet das Finanzamt hier dem Einkommen der A-GmbH außerbilanzmäßig nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG wieder zu.