Im August und September starteten traditionell viele jüngere Menschen in eine Ausbildung. Nicht selten kommt nach einigen Monaten bei den Azubis die Ernüchterung: Die Ausbildung passt nicht zu den eigenen Vorstellungen. Ein Ausbildungsverhältnis unterscheidet sich in vieler Hinsicht vom klassischen Arbeitsverhältnis. Nachfolgend werden die wichtigsten Rechte und Pflichten beleuchtet – insbesondere im Zusammenhang mit Kündigung, Aufhebungsvertrag und Betriebswechsel.
„Im Oktober haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung weiter abgenommen. Die Beschäftigungsentwicklung bleibt schwach und die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist nur gering. Insgesamt ist die Herbstbelebung ...
§ 24 S. 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG beinhalten keine Verlängerung des dreimonatigen Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG, sondern eine eigenständige, von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelung des
Urlaubsjahres. Vor Ablauf des danach zu bestimmenden Urlaubsjahres kann ein Verfall von Urlaubsansprüchen nicht eintreten.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts richtet.
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, einem Lehramtsbewerber, der bei seiner amtsärztlichen Untersuchung bewusst relevante medizinische Tatsachen verschweigt, die Verbeamtung zu versagen.
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Die 5. Kammer des LAG Niedersachsen hat die Berufung in dem Verfahren eines Fahrers gegen das Land Niedersachsen zurückgewiesen und seinen Anspruch auf Tagegeld verneint.