Das Wahlrecht, eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile nicht dem Betriebsvermögen zuordnen zu müssen, wenn sie von untergeordneter Bedeutung sind, hat eine lange Rechtshistorie. Sie reicht bis zum Reichsfinanzhof zurück und überdauerte die Zeiten seither unverändert in ihrer Grundkonzeption. Nunmehr hat der Verordnungsgeber das Wahlrecht aber umfassend reformiert und ausgeweitet. Für den Rechtsanwender geht dies mit neuen Unsicherheiten und Zweifelsfragen in vielen Praxisfällen einher.
Wie gewohnt haben wir auch im vierten Quartal 2025 die jüngsten FG-Entscheidungen für Sie gesichtet, die besonders praxisrelevanten Entscheidungen ausgewählt und mit weiterführenden Hinweisen für die Gestaltungs- ...
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen der Verjährung, wobei zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung unterschieden wird. Die Verjährung ist Teil des Steuerverfahrensrechts und ...
Leistungen an Kapitalgesellschaften, die im Wege der offenen oder verdeckten Einlage erfolgen, können schenkungsteuerlich relevant sein. Dies jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 8 ErbStG erfüllt sind, weil die jeweilige Leistung zu einer relevanten Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft eines anderen Gesellschafters führt. § 7 Abs. 8 ErbStG wurde durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7.12.11 (BStBl I 11, 1171) ins Gesetz aufgenommen. Der BFH hat zum ...
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung zwischen einem Besitz- und einem Betriebsunternehmen besteht. Das Besitzunternehmen, das i. d. R.
Seit dem 1.1.25 ist die Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend. Bereits mit Schreiben vom 15.10.24 (III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007) hatte das BMF zu ...
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Jedes Jahr gibt es eine Flut an Neuerungen, die bei der Erstellung der Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen. Hier gilt es in erster Linie, den Überblick nicht zu verlieren. Den Leitfaden für die Jahresabschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen 2025 finden Sie unter iww.de/gstb/downloads . Dieser Beitrag bringt die wichtigsten Aspekte für die ESt-Erklärung 2025 auf den Punkt.