· Fachbeitrag · Zweites Quartal 2026
FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung
von VRiFG Prof. Dr. Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld
Wie gewohnt haben wir für das zweite Quartal 2026 wieder die veröffentlichten FG-Entscheidungen gesichtet, die besonders praxisrelevanten Entscheidungen ausgewählt und um erste Hinweise für die Gestaltungs- und Abwehrberatung ergänzt.
1. Kein Vorsteuerabzug bei Steuerberatungskosten im Zuge einer Schenkung von Kommanditanteilen
Das FG Baden-Württemberg (11.3.26, 14 K 1829/23, Rev. BFH V 13/26) ist der Ansicht, dass ein Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen nicht gegeben ist.
Im Streitfall verlangte das FA für Zwecke der Schenkungsteuer von der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, die Abgabe einer Feststellungserklärung nach § 153 Abs. 2 S. 2 i. V. m. S. 3 BewG. Die Klägerin beauftragte in Erfüllung ihrer Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung eine Steuerberatungsgesellschaft mit der Unternehmensbewertung und der Erstellung der Feststellungserklärung. Im Nachgang zu einer BP beanstandete das FA den Vorsteuerabzug aus der entsprechenden Rechnung. Das FG hat diese Rechtsauslegung nun bestätigt. Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen seien nicht für das Unternehmen der Klägerin erbracht worden. Die Aufwendungen seien nicht Teil der Kosten der Ausgangsumsätze, für die die Dienstleistungen verwendet würden. Die Aufwendungen könnten auch nicht als allgemeine Betriebskosten qualifiziert werden, die ebenfalls einen Vorsteuerabzug auslösen könnten. Die Ursache hierfür sei allein in den privaten Interessen des Schenkers und der Beschenkten zu sehen.
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