· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Berechnung des Gesamtumsatzes – Gestaltungsansätze durch die Gesetzesreform
von StB Manuel Speicher, Dipl.-Finanzwirt (FH), Freilassing
Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2024 (BGBl I 24, Nr. 387) die Regelungen der Kleinunternehmerschaft und damit auch der Ermittlung des Gesamtumsatzes reformiert. Die Berechnung des Gesamtumsatzes ist dabei nicht nur für den Kleinunternehmer relevant, sondern auch für die Istbesteuerung gemäß § 20 UStG, die Übergangsfristen zur Einführung der E-Rechnung (§ 27 Abs. 38 S. 1 Nr. 2 UStG) und die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG. Durch die Zusammenfassung sämtlicher Berechnungsgrundlagen in § 19 Abs. 2 UStG ergeben sich Gestaltungsansätze – es ist kein redaktioneller Hausnummernwechsel.
1. Ausgangslage
§ 19 Abs. 2 UStG definiert den Begriff Gesamtumsatz. Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Abgezogen werden:
- Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 – 29 UStG
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