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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Aktueller „Dauerbrenner“ beim Profifußball: Steuerliche Einordnung von Handgeldern für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen

    von Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln

    Handgeldzahlungen an Lizenzspieler anlässlich der Unterzeichnung von Arbeitsverträgen sind mittlerweile gängige Praxis im Profifußball. Nachdem das FG München (17.4.23, 7 K 414/22 ) noch entschieden hatte, dass solche Handgelder als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig und nicht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) auf die Vertragslaufzeit zu verteilen sind, hat der BFH die Weichen für die künftige bilanzsteuerrechtliche Behandlung solcher Handgelder im Profifußball neu gestellt ( BFH 3.3.26, IX R 33/23 ).

    1. Der Streitfall vor dem BFH

    Die A-GmbH unterhält eine Lizenzspielerabteilung. Sie traf mit mehreren transferablösepflichtigen und -ablösefreien Lizenzspielern Vereinbarungen über die Zahlung eines Handgelds, um sie zum Vertragsabschluss oder zur Verlängerung des Arbeitsvertrages zu bewegen. Die jeweils in gesonderten Verträgen getroffenen Vereinbarungen hatten in etwa folgenden Wortlaut:

     

    „Der Spieler erhält für den Abschluss des Vertrages eine einmalige Sonderzahlung i. H. v. (…) brutto, zahlbar mit der Gehaltsabrechnung (…), wenn der Spieler am (…) einen wirksamen Arbeitsvertrag mit dem Club hat.“