· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Aktueller „Dauerbrenner“ beim Profifußball: Steuerliche Einordnung von Handgeldern für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen
von Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln
Handgeldzahlungen an Lizenzspieler anlässlich der Unterzeichnung von Arbeitsverträgen sind mittlerweile gängige Praxis im Profifußball. Nachdem das FG München (17.4.23, 7 K 414/22 ) noch entschieden hatte, dass solche Handgelder als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig und nicht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) auf die Vertragslaufzeit zu verteilen sind, hat der BFH die Weichen für die künftige bilanzsteuerrechtliche Behandlung solcher Handgelder im Profifußball neu gestellt ( BFH 3.3.26, IX R 33/23 ).
1. Der Streitfall vor dem BFH
Die A-GmbH unterhält eine Lizenzspielerabteilung. Sie traf mit mehreren transferablösepflichtigen und -ablösefreien Lizenzspielern Vereinbarungen über die Zahlung eines Handgelds, um sie zum Vertragsabschluss oder zur Verlängerung des Arbeitsvertrages zu bewegen. Die jeweils in gesonderten Verträgen getroffenen Vereinbarungen hatten in etwa folgenden Wortlaut:
„Der Spieler erhält für den Abschluss des Vertrages eine einmalige Sonderzahlung i. H. v. (…) brutto, zahlbar mit der Gehaltsabrechnung (…), wenn der Spieler am (…) einen wirksamen Arbeitsvertrag mit dem Club hat.“
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 27,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig