Anstelle des klassischen „Buy and Hold“ kommt für den Vermögensaufbau im Bereich von Immobilien ebenfalls das Modell „Fix and Flip“ infrage. Das Ziel ist klar: Ein zügiger Eigenkapitalaufbau durch den Erwerb renovierungsbedürftiger Immobilien, deren anschließende Sanierung und den gewinnbringenden Verkauf. Durch den Anstieg der Zinsen, der Immobilienpreise und auch der Renovierungskosten ist dieses Unterfangen für Einzelpersonen erheblich schwerer geworden, weshalb sich nun zum Zwecke der Lasten- und ...
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.2.25 (7 K 1811/21 K, EFG 25, 728) zur praxisrelevanten Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Transaktionskosten bei Anteilsveräußerungen im mittelbaren Verhältnis ...
Mit dem „Investitions-Booster“ hat der Gesetzgeber erneut steuerliche Anreize für klimafreundliche Mobilität gesetzt. Der neu gefasste § 7 Abs. 2a EStG ermöglicht für betriebliche Elektrofahrzeuge eine ...
Mit der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG sollen grundstücksverwaltende Kapitalgesellschaften von der Gewerbesteuer entlastet werden, solange sie sich auf die Verwaltung eigenen Grundbesitzes beschränken. Überschreitet ihre Tätigkeit jedoch den Rahmen der bloßen Vermögensverwaltung, etwa durch eine Betriebsaufspaltung, entfällt die Steuerbegünstigung. Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die Vermietung von Dachflächen an eine verbundene Gesellschaft zum Betrieb von ...
Bereits mit Urteil vom 20.3.25 (III R 14/23) hatte der BFH zum Verhältnis von erweiterter Grundstückskürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr entschieden (siehe ...
Eheverträge sind längst nicht nur ein zivilrechtliches Gestaltungsinstrument, sie haben oft auch erhebliche steuerliche Auswirkungen. Im jüngsten Streitfall vor dem BFH (9.5.25, IX R 4/23) ging es um die Übertragung ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Sofern ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, kann die erweiterte Grundstückskürzung nicht in Anspruch genommen werden. Im vorliegenden Streitfall (BFH 20.3.25, III R 14/23, Abruf-Nr. 248227 ) war zu klären, ...