Die Klausel „Die Mobile Briefmarke ist lediglich als ad-hoc Frankierung zum sofortigen Gebrauch gedacht. Erworbene Mobile Briefmarken verlieren daher mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit. Das maßgebliche Kaufdatum ist in der Auftragsbestätigung genannt. Eine Erstattung des Portos nach Ablauf der Gültigkeit ist ausgeschlossen.“ ist nach § 307 BGB unwirksam.
Die Kenntnis der Schuldneranschrift ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Forderungseinziehung. Wenn der Schuldner aber unbekannt verzogen ist, können Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid oder Klage auf üblichem Weg ...
Besteht durch eine angeforderte und erteilte Eingangs- und Lesebestätigung die Vermutung für den Zugang einer E-Mail mit einer Schadensmeldung und reagiert der Versicherer hierauf nicht, hat er Anlass zur ...
Ein Anwalt, der sich im vorgerichtlichen Abmahnverfahren als zustellungsbevollmächtigt bezeichnet, ist nicht ohne Weiteres der richtige Adressat einer anschließenden einstweiligen Verfügung.
Ist dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft angefallen oder geschieht dies während des Verfahrens, steht neben der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft auch die Anfechtung der ...
Am 12.10.23 ist im Bundesgesetzblatt das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) als zentralem Bestandteil verkündet worden, sodass es am 13.10.
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