13.02.2025 · Fachbeitrag · Informationsermittlung
Einsichtnahme in die Unterlagen eines Liquidators
Für die Einsichtnahme in die Unterlagen des Liquidators einer GmbH ist seitens des Antragstellers kein besonderer Nachweis eines berechtigten Interesses über die behauptete Gläubigerstellung hinaus erforderlich.
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