28.07.2014 · Fachbeitrag ·
Maklervertrag
Nach § 652 Abs. 1 S. 1 BGB steht dem Makler eine Vergütung nur zu, wenn der beabsichtigte Vertrag tatsächlich zustande kommt. Führt die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags mit anderem Inhalt, entsteht kein Anspruch auf Maklerlohn.
24.07.2014 · Fachbeitrag ·
Auskunftsansprüche
Beruht ein Auskunftsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 34 BDSG auf einer Berichterstattung über sein Arbeitsverhältnis und die Form der
Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses und bezieht sich damit auf ...
22.07.2014 · Fachbeitrag ·
Telekommunikation
Beträgt das durchschnittliche Minutenentgelt für einen Internet-by-call-Dienst 0,15 EUR ist ein Minutenpreis von 0,0249 EUR zuzüglich eines Entgeltes von 1,99 EUR/Min. für jeden Einwahlvorgang wucherähnlich ...
22.07.2014 · Nachricht · Forderungsrecht
„Name“ im Sinne von § 45m Abs. 1 S. 1 TKG ist auch die Geschäftsbezeichnung, unter der ein Teilnehmer ein Gewerbe betreibt, für das der Telefonanschluss besteht (BGH 17.4.14, III ZR 87/13, Abruf-Nr. 141409 ).
> Nachricht lesen
18.07.2014 · Fachbeitrag ·
Werkvertrag
Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.7.04 nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen weder ein vertraglicher Vergütungsanspruch noch ein ...
16.07.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Die von einem Versicherungsnehmer (VN) an eine Reparaturwerkstatt aus der Kaskoversicherung abgetretenen Ansprüche können von einem Factoringunternehmen, dem die Ansprüche von der Reparaturwerkstatt weiter abgetreten ...
16.07.2014 · Nachricht · Forderungsrecht
Mit Urteil vom 11.3.14 (II ZR 24/13, Abruf-Nr. 141533 ) hat der BGH entschieden: Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung können bei Personengesellschaften zur Nichtigkeit des Beschlusses führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen Ladungsbestimmungen verfolgte Zweck, dem einzelnen Gesellschafter die Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte und die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen, vereitelt wird.
> Nachricht lesen