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  • 18.11.2014 · Fachbeitrag · Energievertrag

    Dauerbrenner: Wer wird Vertragspartner?

    | Das typischerweise an alle Mieter eines Grundstücks gerichtete Leistungsangebot des Energieversorgungsunternehmens wird in der Regel von dem, der die Energie entnimmt, konkludent sowohl für sich selbst als auch im Wege der – jedenfalls nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht gegebenen – Stellvertretung für die Mitmieter angenommen. |