14.11.2014 · Fachbeitrag · Verzug
Auch Fehler des JobCenters geht zulasten des Mieters
Der Mieter gerät auch in Zahlungsverzug, wenn die vom JobCenter für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des JobCenters ausbleiben.
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