Bevor die öffentliche Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO bewilligt wird, kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht abgesehen werden, weil über ein halbes Jahr zuvor unter derselben Anschrift ein Schriftstück nicht zugestellt werden konnte.
Ist die Zustellung eines Versäumnisurteils durch Postzustellungsurkunde nachgewiesen, kann der Gegenbeweis nicht mit der bloßen Versicherung geführt werden, das Schriftstück nicht erhalten zu haben.
Die für die Zulässigkeit der Klage gebotene Offenlegung der gewillkürten Prozessstandschaft ist auch für die Verjährung bedeutsam. Die verjährungshemmende Wirkung der Klageerhebung tritt erst in dem Augenblick ...
Der Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gegen die Bank nach § 118 Abs. 3 S 2 SGB VI darauf, Geldleistungen rückzuüberweisen, die für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen worden sind, erlischt nicht, wenn das Konto des Rentenempfängers aufgelöst wird.
Wer als Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen Forderungen im
gewerblichen Bereich gegen Gewerbetreibende einzieht – B2B – hat Handlungsbedarf. Der EuGH hat nämlich eine für Gläubigervertreter negative ...
Der Termindruck ist allerorten hoch und so wird manche Sache erst kurz vor der streitigen Verhandlung vorbereitet. Ergibt sich dann, dass das Verfahren nicht fortgeführt und die Klage zurückgenommen werden soll, ...
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Die Eigenbedarfskündigung muss vom Mieter nicht ohne Weiteres hingenommen werden. Bestreitet der Mieter den Eigenbedarf, muss der Vermieter seinen Wunsch begründen und das Gericht diesen auf seine Plausibilität prüfen.